AGB

Allgemeine Geschรคftsbedingungen (AGB) der Nicolaus Millin Verlag GmbH

1 Definitionen

Im Sinne dieser Lieferbedingungen sind1.1 Verlag: die Nicolaus Millin Verlag GmbH.

1.2 Kaufmann: jede natรผrliche oder juristische Person, die ein Handelsgewerbe betreibt.

1.3 Verbraucher: jede natรผrliche Person, die ein Rechtsgeschรคft zu einem Zweck abschlieรŸt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstรคndigen beruflichen Tรคtigkeit zugerechnet werden kann.

1.4 Unternehmer: eine natรผrliche oder juristische Person oder eine rechtsfรคhige Personengesellschaft, die bei AbschluรŸ eines Rechtsgeschรคftes in Ausรผbung ihrer gewerblichen oder selbstรคndigen beruflichen Tรคtigkeit handelt.

2 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Lieferbedingungen gelten fรผr alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verlages an den Besteller ausschlieรŸlich. Sie gelten auch fรผr alle kรผnftigen Geschรคftsbeziehungen des Verlages mit dem Besteller. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn der Verlag hรคtte ihrer Geltung ausdrรผcklich schriftlich zugestimmt. Die Lieferbedingungen des Verlages gelten auch dann, wenn dieser in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Lieferbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers Lieferungen an diesen vorbehaltlos ausfรผhrt.

3 Bestellungen

Bestellungen gelten erst mit der Auftragsbestรคtigung als angenommen. Diese erfolgt in der Regel gleichzeitig mit der Rechnungsstellung. Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage ab dem Datum seiner Bestellung gebunden.

4 Zahlung

Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsdatum in voller Hรถhe zur Zahlung in Euro fรคllig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder wird dem Verlag nach Entgegennahme der Bestellung eine Verschlechterung der Vermรถgensverhรคltnisse des Bestellers bekannt, so ist er berechtigt, weitere Lieferungen bis zur vollstรคndigen Erfรผllung der offenen Verbindlichkeiten zu verweigern oder nur gegen Vorkasse auszufรผhren. Ferner werden alle offenen Forderungen ohne Rรผcksicht auf vorher eingerรคumte Zahlungsziele sofort fรคllig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Hรถhe und Mahnkosten zu fordern. Der Verlag behรคlt sich vor, einen hรถheren Verzugsschaden nachzuweisen. Besteller, mit denen der Verlag keine regelmรครŸigen Geschรคftsbeziehungen unterhรคlt, kรถnnen gegen Vorkasse oder Nachnahme beliefert werden. Zur Aufrechnung oder Zurรผckbehaltung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskrรคftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist.

5 Lieferung, Gefahrรผbergang, Versandkosten

Der maรŸgebliche Zeitpunkt fรผr den Beginn vereinbarter Lieferfristen ist der VertragsschluรŸ. Die Fristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versendet oder dem Kunden die Versandbereitschaft bzw. Mรถglichkeit zur Abholung mitgeteilt wurde. Soweit nicht abweichend geregelt, bestimmt der Verlag die Versandart. Fรผr Bestellungen, die einen Direktversand an Kunden vorschreiben, mรผssen die erforderlichen Versandpapiere zur Verfรผgung gestellt werden. Fรผr diese Direktsendung berechnet der Verlag eine Bearbeitungsgebรผhr von โ‚ฌ 1,50 zzgl. USt. Bei Neuerscheinungen und neuen Auflagen kann der Verlag einen verbindlichen Liefertermin nicht zusichern. Der Verlag behรคlt sich ร„nderungen fest vereinbarter Preise wegen Umfangserweiterungen und Kostensteigerungen vor, wenn zwischen Bestellung und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Soweit erforderlich, kann die Auslieferung in Teillieferungen vorgenommen werden. Nicht sofort ausfรผhrbare Bestellungen werden vorgemerkt, wenn nicht ausdrรผcklich etwas anderes vereinbart wird. Die Gefahr des zufรคlligen Untergangs und der zufรคlligen Verschlechterung der Ware geht mit รœbergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausfรผhrung des Transports bestimmte Person oder Anstalt auf den Besteller รผber, wenn dieser Unternehmer ist; dies gilt auch beim Transport durch den Verlag. Der รœbergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist. Die Versandkosten trรคgt der Besteller.

6 Mรคngelrรผge, Gewรคhrleistungsfrist

6.1 Ist der Besteller Verbraucher, so hat er dem Verlag offensichtliche Mรคngel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung der Mรคngelanzeige zur Fristwahrung ausreicht. Unternehmer haben die Ware unverzรผglich nach der Ablieferung durch den Verlag, soweit dies nach ordnungsgemรครŸem Geschรคftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verlag unverzรผglich Anzeige zu machen. UnterlรครŸt der Unternehmer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daรŸ es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich spรคter ein solcher Mangel, so muรŸ der Unternehmer die Anzeige unverzรผglich nach der Entdeckung des Mangels machen.

6.2 Erfolgt die Mรคngelanzeige durch den Besteller nicht rechtzeitig, ist die Geltendmachung von Gewรคhrleistungsansprรผchen hinsichtlich des betreffenden Mangels ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Verlag den Mangel arglistig verschwiegen hat. Der Besteller trรคgt die volle Beweislast fรผr sรคmtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere fรผr den Mangel selbst, fรผr den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und fรผr die Rechtzeitigkeit der Mรคngelrรผge.

6.3 Ist der Besteller Unternehmer, so verjรคhren seine Gewรคhrleistungsrechte gegen รผber dem Verlag in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei grobem Verschulden des Verlags, bei Fehlen garantierter Eigenschaften oder arglistigem Verschweigen des Mangels sowie im Falle einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kรถrper oder Gesundheit. In diesen Fรคllen gilt die gesetzliche Regelung.

7 Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz

7.1Eine Haftung des Verlags auf Schadens- oder Aufwendungsersatz โ€“ gleich aus welchem Rechtsgrund โ€“ besteht nur, wenn der Schaden

  • – durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefรคhrdenden Weise verursacht wurde oder
  • – auf Vorsatz oder grobe Fahrlรคssigkeit zurรผckzufรผhren ist.

 

7.2 Haftet der Verlag gemรครŸ vorstehender Ziffer 6.1 fรผr die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne daรŸ Vorsatz oder grobe Fahrlรคssigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Verlag bei VertragsschluรŸ aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstรคnde typischerweise rechnen muรŸte.

7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschrรคnkungen bzw. โ€“ausschlรผsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Kรถrper und Gesundheit, fรผr Haftungsansprรผche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhรคngigen Einstandspflicht oder wenn der Verlag einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

7.4 Ansprรผche auf Schadensersatz von Unternehmern verjรคhren nach einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjรคhrungsbeginn. Dies gilt nicht bei grobem Verschulden des Verlags sowie im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Kรถrpers oder der Gesundheit. In diesen Fรคllen sowie fรผr Ansprรผche auf Schadensersatz von Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjรคhrungsregelungen.

7.5 Soweit die Haftung des Verlags nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschrรคnkt ist, gilt dies auch fรผr die persรถnliche Haftung seiner Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfรผllungsgehilfen.

 

8 Preisbindung

Der Besteller verpflichtet sich bei dem Verkauf an Endabnehmer ausdrรผcklich zur Einhaltung des fรผr den jeweiligen Endabnehmer festgesetzten Ladenpreises, soweit fรผr den jeweiligen Verkaufsvorgang eine gesetzliche Preisbindung besteht. Der Zwischenbuchhandel verpflichtet sinngemรครŸ seine Abnehmer.

9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollstรคndigen Zahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des Verlags. Ist der Besteller Kaufmann, so bleibt die gelieferte Ware auรŸerdem bis zur vollstรคndigen Zahlung aller sonstigen aus der Geschรคftsverbindung mit dem Verlag entstandenen Forderungen aus Lieferungen sowie eines sich aus einem Kontokorrentverhรคltnis ergebenden Guthabens (ยง 355 HGB) Eigentum des Verlags. Eingereichte Schecks und Wechsel werden erfรผllungshalber angenommen und gelten erst mit ihrer Einlรถsung als Zahlung.

Verlรคngerter Eigentumsvorbehalt:

Fรผr Lieferungen an Kaufleute gilt ferner:

9.1 Der Besteller ist im Rahmen eines ordnungsgemรครŸen Geschรคftsbetriebes zur WeiterverรคuรŸerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zum Einzug des Erlรถses, nicht jedoch zur Verpfรคndung oder anderweitigen Sicherungsรผbereignung berechtigt. Ein Widerruf dieser Ermรคchtigung ist nur im Falle des Zahlungsverzuges zulรคssig. Die Ermรคchtigung endet in jedem Fall automatisch, wenn รผber das Vermรถgen des Bestellers die Erรถffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Eine Pfรคndung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder an den Verlag abgetretenen Forderungen ist dem Verlag sofort mitzuteilen.

9.2 Der Besteller tritt hiermit im voraus alle aus einem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehenden Forderungen in voller Hรถhe sowie etwaige sonstigen Ansprรผche sicherungshalber an den Verlag ab. Der Verlag nimmt diese Abtretung an. Der Besteller ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie ihm der Verlag keine andere Anweisung gibt. Diese Befugnis endet, wenn der Besteller die Zahlung fรคlliger Verbindlichkeiten an den Verlag einstellt oder รผber das Vermรถgen des Bestellers die Erรถffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird.

9.3 รœbersteigt der Wert der nach dieser Vereinbarung gewรคhlten Sicherungsrechte die noch offenen Forderungen des Verlages um mehr als 10 %, so ist der Verlag auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, diesem den darรผber hinaus gehenden Teil zurรผck zu รผbertragen, wobei nur solche Lieferungen freigegeben werden, die voll bezahlt sind.

9.4 Nimmt der Besteller Forderungen aus der WeiterverรคuรŸerung der Vorbehaltsware in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhรคltnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. โ€“ wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird โ€“ der mit Beendigung des Kontokorrentverhรคltnisses entstehende SchluรŸsaldo als anteilsmรครŸig abgetreten, und zwar bis zur Hรถhe der aus der WeiterverรคuรŸerung der Vorbehaltsware in das Kontokorrent eingestellten Forderungen, jedoch beschrรคnkt auf die Hรถhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem Besteller bestehendes Kontokorrentverhรคltnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit fรผr die anteiligen Saldoforderungen des Verlages.

9.5 Bezahlt der Besteller seine offenen Verbindlichkeiten gegenรผber dem Verlag nicht, ist der Verlag berechtigt, nach Erklรคrung des Rรผcktritts nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurรผckzutreten und die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren bzw. die Abtretung von Herausgabe- und sonstigen Ansprรผchen des Bestellers gegen Dritte zu fordern. In diesem Fall ist der Verlag ferner berechtigt, die Forderungsabtretung den Schuldnern des Bestellers auf dessen Kosten anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, dem Verlag zu diesem Zweck Name und Anschrift des jeweiligen Schuldners sowie die jeweilige Forderungshรถhe bekannt zu geben.

9.6 Alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind vom Besteller pfleglich zu behandeln, insbesondere vor Feuchtigkeit und Beschรคdigung zu schรผtzen und auf Kosten des Bestellers gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Ersatzansprรผche gegen die Versicherungen werden hiermit bereits jetzt an den Verlag abgetreten. Der Verlag nimmt diese Abtretung an.

10 Remissionen

Remissionen, die aufgrund eines dem Besteller gewรคhrten Remissionsrechts zurรผckgeschickt werden, werden zu den dem Besteller berechneten Preisen gutgeschrieben, sofern sie termingerecht und auf Kosten des Bestellers angeliefert werden, auf der Rรผcksendungsrechnung Datum und Nr. der Lieferrechnung angegeben sind und die Bรผcher originalverpackt sind und sich in einwandfreiem verkaufsfรคhigem Zustand befinden. Remissionen, die nicht originalverpackt, die nicht in verkaufsfรคhigem Zustand eintreffen und / oder fรผr die keine Remissionsberechtigung besteht, werden unfrei an den Absender zurรผckgeschickt. Alle Remissionen sind an den Verlag zu senden.

11 Defektexemplare

Verheftete, verdruckte und sonstige vom Verlag zurรผckzunehmende Defektexemplare werden unter Erstattung der Portokosten umgetauscht. Bei Bรผchern mit einem Ladenpreis von bis zu โ‚ฌ 24,90 ist die vereinfachte Form der kรถrperlosen Remission gemรครŸ dem Merkblatt des Bรถrsenvereins mรถglich.

12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfรผllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. Erfรผllungsort fรผr Forderungen des Verlages gegenรผber dem Besteller ist der Sitz des Verlages. Ist der Besteller Kaufmann, so wird als ausschlieรŸlicher Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach VertragsabschluรŸ seinen Wohnsitz oder gewรถhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewรถhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. Fรผr den Fall der Abtretung von Forderungen des Verlages an die Verleger-Inkasso-Stelle in Hamburg wird statt dem Sitz des Verlages Hamburg als ausschlieรŸlicher Gerichtsstand vereinbart.

13 Schriftformerfordernis

Abweichungen von diesen Lieferbedingungen bedรผrfen der Schriftform. Das gilt auch fรผr die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

Stand: November 2004