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millin Verlag - Allgemeine Geschäftsbedingungen
   

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nicolaus Millin Verlag GmbH

 

1 Definitionen

Im Sinne dieser Lieferbedingungen sind

1.1 Verlag: die Nicolaus Millin Verlag GmbH.

1.2 Kaufmann: jede natürliche oder juristische Person, die ein Handelsgewerbe betreibt.

1.3 Verbraucher: jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.4 Unternehmer: eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verlages an den Besteller ausschließlich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen des Verlages mit dem Besteller. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn der Verlag hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Lieferbedingungen des Verlages gelten auch dann, wenn dieser in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Lieferbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers Lieferungen an diesen vorbehaltlos ausführt.

3 Bestellungen

Bestellungen gelten erst mit der Auftragsbestätigung als angenommen. Diese erfolgt in der Regel gleichzeitig mit der Rechnungsstellung. Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage ab dem Datum seiner Bestellung gebunden.

4 Zahlung

Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsdatum in voller Höhe zur Zahlung in Euro fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder wird dem Verlag nach Entgegennahme der Bestellung eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt, so ist er berechtigt, weitere Lieferungen bis zur vollständigen Erfüllung der offenen Verbindlichkeiten zu verweigern oder nur gegen Vorkasse auszuführen. Ferner werden alle offenen Forderungen ohne Rücksicht auf vorher eingeräumte Zahlungsziele sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und Mahnkosten zu fordern. Der Verlag behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen. Besteller, mit denen der Verlag keine regelmäßigen Geschäftsbeziehungen unterhält, können gegen Vorkasse oder Nachnahme beliefert werden. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist.

5 Lieferung, Gefahrübergang, Versandkosten

Der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn vereinbarter Lieferfristen ist der Vertragsschluß. Die Fristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versendet oder dem Kunden die Versandbereitschaft bzw. Möglichkeit zur Abholung mitgeteilt wurde. Soweit nicht abweichend geregelt, bestimmt der Verlag die Versandart. Für Bestellungen, die einen Direktversand an Kunden vorschreiben, müssen die erforderlichen Versandpapiere zur Verfügung gestellt werden. Für diese Direktsendung berechnet der Verlag eine Bearbeitungsgebühr von € 1,50 zzgl. USt. Bei Neuerscheinungen und neuen Auflagen kann der Verlag einen verbindlichen Liefertermin nicht zusichern. Der Verlag behält sich Änderungen fest vereinbarter Preise wegen Umfangserweiterungen und Kostensteigerungen vor, wenn zwischen Bestellung und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Soweit erforderlich, kann die Auslieferung in Teillieferungen vorgenommen werden. Nicht sofort ausführbare Bestellungen werden vorgemerkt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung des Transports bestimmte Person oder Anstalt auf den Besteller über, wenn dieser Unternehmer ist; dies gilt auch beim Transport durch den Verlag. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist. Die Versandkosten trägt der Besteller.

6 Mängelrüge, Gewährleistungsfrist

6.1 Ist der Besteller Verbraucher, so hat er dem Verlag offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige zur Fristwahrung ausreicht. Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verlag, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verlag unverzüglich Anzeige zu machen. Unterläßt der Unternehmer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß der Unternehmer die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels machen.

6.2 Erfolgt die Mängelanzeige durch den Besteller nicht rechtzeitig, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des betreffenden Mangels ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Verlag den Mangel arglistig verschwiegen hat. Der Besteller trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.3 Ist der Besteller Unternehmer, so verjähren seine Gewährleistungsrechte gegen über dem Verlag in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei grobem Verschulden des Verlags, bei Fehlen garantierter Eigenschaften oder arglistigem Verschweigen des Mangels sowie im Falle einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Regelung.

7 Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz

7.1Eine Haftung des Verlags auf Schadens- oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn der Schaden

  • - durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder
  • - auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

 

7.2 Haftet der Verlag gemäß vorstehender Ziffer 6.1 für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne daß Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Verlag bei Vertragsschluß aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mußte.

7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der Verlag einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

7.4 Ansprüche auf Schadensersatz von Unternehmern verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei grobem Verschulden des Verlags sowie im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen sowie für Ansprüche auf Schadensersatz von Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.

7.5 Soweit die Haftung des Verlags nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8 Preisbindung

Der Besteller verpflichtet sich bei dem Verkauf an Endabnehmer ausdrücklich zur Einhaltung des für den jeweiligen Endabnehmer festgesetzten Ladenpreises, soweit für den jeweiligen Verkaufsvorgang eine gesetzliche Preisbindung besteht. Der Zwischenbuchhandel verpflichtet sinngemäß seine Abnehmer.

9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des Verlags. Ist der Besteller Kaufmann, so bleibt die gelieferte Ware außerdem bis zur vollständigen Zahlung aller sonstigen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verlag entstandenen Forderungen aus Lieferungen sowie eines sich aus einem Kontokorrentverhältnis ergebenden Guthabens (§ 355 HGB) Eigentum des Verlags. Eingereichte Schecks und Wechsel werden erfüllungshalber angenommen und gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt:

Für Lieferungen an Kaufleute gilt ferner:

9.1 Der Besteller ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und zum Einzug des Erlöses, nicht jedoch zur Verpfändung oder anderweitigen Sicherungsübereignung berechtigt. Ein Widerruf dieser Ermächtigung ist nur im Falle des Zahlungsverzuges zulässig. Die Ermächtigung endet in jedem Fall automatisch, wenn über das Vermögen des Bestellers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Eine Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder an den Verlag abgetretenen Forderungen ist dem Verlag sofort mitzuteilen.

9.2 Der Besteller tritt hiermit im voraus alle aus einem Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehenden Forderungen in voller Höhe sowie etwaige sonstigen Ansprüche sicherungshalber an den Verlag ab. Der Verlag nimmt diese Abtretung an. Der Besteller ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie ihm der Verlag keine andere Anweisung gibt. Diese Befugnis endet, wenn der Besteller die Zahlung fälliger Verbindlichkeiten an den Verlag einstellt oder über das Vermögen des Bestellers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird.

9.3 Übersteigt der Wert der nach dieser Vereinbarung gewählten Sicherungsrechte die noch offenen Forderungen des Verlages um mehr als 10 %, so ist der Verlag auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, diesem den darüber hinaus gehenden Teil zurück zu übertragen, wobei nur solche Lieferungen freigegeben werden, die voll bezahlt sind.

9.4 Nimmt der Besteller Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. – wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird – der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlußsaldo als anteilsmäßig abgetreten, und zwar bis zur Höhe der aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in das Kontokorrent eingestellten Forderungen, jedoch beschränkt auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem Besteller bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für die anteiligen Saldoforderungen des Verlages.

9.5 Bezahlt der Besteller seine offenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verlag nicht, ist der Verlag berechtigt, nach Erklärung des Rücktritts nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren bzw. die Abtretung von Herausgabe- und sonstigen Ansprüchen des Bestellers gegen Dritte zu fordern. In diesem Fall ist der Verlag ferner berechtigt, die Forderungsabtretung den Schuldnern des Bestellers auf dessen Kosten anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, dem Verlag zu diesem Zweck Name und Anschrift des jeweiligen Schuldners sowie die jeweilige Forderungshöhe bekannt zu geben.

9.6 Alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind vom Besteller pfleglich zu behandeln, insbesondere vor Feuchtigkeit und Beschädigung zu schützen und auf Kosten des Bestellers gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Ersatzansprüche gegen die Versicherungen werden hiermit bereits jetzt an den Verlag abgetreten. Der Verlag nimmt diese Abtretung an.

10 Remissionen

Remissionen, die aufgrund eines dem Besteller gewährten Remissionsrechts zurückgeschickt werden, werden zu den dem Besteller berechneten Preisen gutgeschrieben, sofern sie termingerecht und auf Kosten des Bestellers angeliefert werden, auf der Rücksendungsrechnung Datum und Nr. der Lieferrechnung angegeben sind und die Bücher originalverpackt sind und sich in einwandfreiem verkaufsfähigem Zustand befinden. Remissionen, die nicht originalverpackt, die nicht in verkaufsfähigem Zustand eintreffen und / oder für die keine Remissionsberechtigung besteht, werden unfrei an den Absender zurückgeschickt. Alle Remissionen sind an den Verlag zu senden.

11 Defektexemplare

Verheftete, verdruckte und sonstige vom Verlag zurückzunehmende Defektexemplare werden unter Erstattung der Portokosten umgetauscht. Bei Büchern mit einem Ladenpreis von bis zu € 24,90 ist die vereinfachte Form der körperlosen Remission gemäß dem Merkblatt des Börsenvereins möglich.

12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. Erfüllungsort für Forderungen des Verlages gegenüber dem Besteller ist der Sitz des Verlages. Ist der Besteller Kaufmann, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. Für den Fall der Abtretung von Forderungen des Verlages an die Verleger-Inkasso-Stelle in Hamburg wird statt dem Sitz des Verlages Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

13 Schriftformerfordernis

Abweichungen von diesen Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

Stand: November 2004

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